Rechtsanwalt und Notar Michael Thomas geboren 1949
Juristisches Studium in Berlin an der Freien Universität von 1968-1973 Erstes Juristische Staatsexamen mit »befriedigend«, Zweites Juristisches Staatsexamen mit »vollbefriedigend« abgeschlossen. Stationen während der Referendarzeit überwiegend mit »gut«, aber auch in einem Fall mit »befriedigend« abgeschlossen.
Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im August 1977
Ab Mai 1978 Anmietung und Begründung des ersten Büros in Sozietät mit Rechtsanwalt Ritter (Ritter & Thomas). Beendigung der Sozietät im Mai 1982, die Kanzlei wird von Thomas allein abgewickelt.
Danach verschiedene Bürokonstellationen. 1984 Umzug in das Büro in der Kirchstraße 2; das Verwaltungsgericht und die Amtsanwaltschaft sowie das Amtsgericht Tiergarten in Verkehrssachen kamen erst später nach entsprechender Bebauung im Jahre 1992 mit ihrem Dienstsitz in die Kirchstraße. Dann für knapp zwei Jahre ab Herbst 1992 Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Kurzan in der Thomasiusstraße 1.
Im April 1994 Umzug in das neue Büro Tauroggener Str.14 in Berlin-Charlottenburg unweit des Gerichtsgebäudes des Landgerichts Berlin in Zivilsachen (300m Fußweg zum Tegeler Weg). Hier nun ab 1997-2001 Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt C.-E. Schultze. Ab März 2004 war Frau Rechtsanwältin Dunja Bergs unmittelbar nach Ablegung ihres Zweiten Juristischen Staatsexamens als Angestellte tätig. Ab Mai 2005 wurde eine Außensozietät betrieben. Zum Ablauf des Jahres 2006 schied Frau Bergs aus der Kanzlei aus und schloss sich einer größeren Kanzlei an.
Ab November 2008 wurde ein neues, schönes und größeres Büro in der Schillerstraße 107 in Berlin-Charlottenburg, schräg hinter dem Schillertheater und unweit des Ernst-Reuter-Platzes bezogen. Abgesehen von einem angenehmen Vermieter (was in der Tauroggener Str. nicht mehr so war) bietet das neue Büro auch angenehme Temperaturen und einen Parkplatz und ist im Sommer nicht zu warm, was in der Tauroggener Str. stets der Fall war; der Hochsommer war nur mit Außenjalousien und Klimageräten zu überstehen .
Zu der Frage, ob eine Spezialisierung vorliegt, kann nicht völlig konkret geantwortet werden. Bereits als Referendar betätigte sich Rechtsanwalt Thomas als mietrechtlicher Berater, damals über den Berliner Mieterverein. Seine Fähigkeit, auch komplizierte Sachverhalte in relativ kurzer Zeit überschaubar darzustellen und konkrete Ratschläge zu erteilen, wurde damals durch eine rechtssoziologische Untersuchung der Freien Universität Berlin mittelbar bestätigt, da die befragten Rechtssuchenden bei allen Beratungsstellen des Berliner Mietervereins vor und nach der Beratung einer Befragung unterzogen wurden, ob sie die Beratung verstanden hätten, ob ihnen geholfen worden sei, usw.
Das Mietrecht, insbesondere das Wohn- und Geschäftsraummietrecht ist immer ein Standbein der anwaltlichen Tätigkeit gewesen und geblieben. Zuletzt mit einer in den unteren Instanzen vorbereiteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage der Besitzstörung durch Verhängung einer Versorgungssperre gegenüber gewerblichen Mietern. Der Bundesgerichtshof hat hier in Abkehr von der bisher herrschenden Meinung den Standpunkt von Rechtsanwalt Thomas bestätigt, wonach die Einstellung einer Versorgung eben keine Besitzstörung im Rechtssinne ist. Dazu bedarf es eines unmittelbaren Einwirkens auf die Besitzposition, was bei Einstellung der Versorgung eben nicht der Fall ist. Diese Entscheidung wird in der Literatur heftig diskutiert.
Stets blieb Rechtsanwalt Thomas aber auch dem Arbeitsrecht verbunden. Hier ist zu erwähnen, dass er auf seinen Referendarstationen beim Arbeitsgericht eine außergewöhnlich gute Beurteilung erhielt und auch gern Richter am ArbG geworden wäre (was aus diesseitiger Sicht möglicherweise weniger Arbeit bedeutet hätte). Zum fraglichen Zeitpunkt im Sommer 1977 waren aber nicht genug Planstellen beantragt, so dass trotz einer positiven Eingangsbeurteilung vor dem Präsidium eine Wartezeit ungewisser Dauer von wenigstens 3-4 Monaten anstand. So entschloss man sich, doch als Anwalt anzufangen und vertrat zunächst überwiegend Arbeitnehmer. Das änderte sich dann, zunehmend wurden kleinere Gesellschaften und Handwerksbetriebe im Arbeitsrecht vertreten. Dazu trat neben den normalen Mandaten wie Verkehrsunfälle, Strafsachen kleinerer und größerer Art auch die Vertretung mittelständischer Firmen und Beratung in allen dort anfallenden juristischen Fragestellungen sowie später dann auch das Wettbewerbsrecht. Dabei empfahl er einen für Juristen vielleicht nicht typischen Schritt: anstatt die Fälle von Abmahnungen wegen kleinerer, heute nicht mehr beanstandeter Wettbewerbsverstöße, wie z.B. zu kleine Preisschilder, auszuhalten, empfahl er seinen Mandanten den Angriff. Und siehe da: es gab durchaus ständig Wettbewerbsverstöße der Gegenseite, die mit berühmt lauter Werbung ständig Geburtstag feiert, und das in der Regel noch zu früh. 25 Jahre ist man erst mit der Vollendung, aber nicht mit dem Beginn des 25. Jahres! Für 30 Jahre gilt das Gleiche; heute ist die Gesetzgebung zur unlauteren Werbung aber liberalisiert und die Rechtsprechung milder geworden. In den letzten Jahren trat immer mehr in den Vordergrund die vertragliche Betreuung von sozialen Betrieben sowie die damit verbundenen arbeitsrechtlichen und mietrechtlichen Problemlösungen einschließlich einiger Fragestellungen im Betriebsverfassungsgesetz. Unabhängig davon blieb auch stets die notarielle Spur erhalten, die Abwicklung von Grundstücksverkäufen, auch Wohnungseigentum größerer und kleinerer Einheiten und auch gesellschaftsrechtliche Beurkundungen sowie handelsrechtlich geprägte Unterschriftsbeglaubigungen.
Auch Verträge mit starkem sozialrechtlichen Einschlag sowie Generalmietverträge wurden in den letzten Jahren immer wieder abgefragt und ausgefertigt.
Insgesamt hat die Kanzlei Einiges an Erfahrung und immer wieder neuen Anfängen auf geänderten oder neuen Rechtsbereichen zu bieten.
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