Inkassounternehmen

Inkassounternehmen

In letzter Zeit werden häufig - wegen der allgemein schlechten Zahlungsmoral - Inkassounternehmen werbend tätig und bieten ihre Dienste an.

Die Beauftragung eines solchen Unternehmens statt eines Rechtsanwaltes ist objektiv mit einigen Nachteilen behaftet:

1 . Regelmäßig verfügen diese Unternehmen über keine Möglichkeit, im Falle der Nichtzahlung eines Schuldners gerichtlich für ihre Auftraggeber tätig zu werden. Nicht selten übersteigen ihre Kosten deutlich die Gebühren, welche der Anwalt fordern darf.
Den die Anwaltskosten übersteigenden Differenzbetrag zahlt der Gläubiger und Auftraggeber immer aus eigener Tasche.

2 . Ist der Schuldner erkennbar zahlungsunwillig oder -unfähig , werden Kosten eines Inkassounternehmens nicht erstattet, da der Gläubiger gleich einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung hätte beauftragen können.

3 . Gleiches gilt für den Fall, dass das Inkassounternehmens erfolglos mahnt - was der Regelfall sein dürfte. Die Auftraggeber bleibt auf seinen Inkassokosten »sitzen«.

4 . Kosten eines Inkassounternehmens (nur in Höhe der Rechtsanwaltskosten) sind von dem jeweiligen Schuldner zu erstatten, falls er auf eine außergerichtliche Mahnung Zahlung leistet. Dieser Fall dürfte eher selten sein.


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