Lohnpfändung

Lohnpfändung aufgrund allgemeiner Vorausabtretung

Hin und wieder erreichen den Arbeitgeber Pfändungen von Lohnbestandteilen, welche aufgrund einer in der Vergangenheit vereinbarten Abtretungserklärung erfolgen. Problematisch waren früher diejenigen Abtretungserklärungen, welche die Abtretung pfändbarer Lohnbestandteile von noch nicht begründeten Arbeitsverhältnissen vorsahen.

In der Vergangenheit hat die Rechtsprechung überwiegend solche Vereinbarungen für unwirksam erachtet, und zwar wegen der Unbestimmtheit der Forderung.

In letzter Zeit ist die Rechtsprechung zunehmend dazu übergegangen, solche Abtretungen für zulässig zu erachten.

Von einer Sittenwidrigkeit oder Unwirksamkeit der Abtretung kann somit derzeit nicht mehr ausgegangen werden.


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