Allgemeine Mandatsbedingungen der Kanzlei Thomas
Vorbemerkung Diese allgemeinen Mandatsbedingungen tragen der geänderten Gesetzeslage Rechnung, welche für die Rechtsanwälte neue Hinweispflichten vorsieht. Sie sind die Grundlage der Mandatserteilung und des Auftrages. Aus Beweisgründen bitten wir jeden Mandanten den Erhalt dieser Mandatsbedingungen durch Unterschrift zu bestätigen.
Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist die durch Rechtsanwälte erbrachte Dienstleistung gemäß dem jeweiligen Auftrag.
Vergütungspflicht Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, berechnen sich die Gebühren eines Rechtsanwaltes nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Gebühren werden nach dem Gegenstandswert bestimmt und abgerechnet (mit Ausnahme von Straf- und Bußgeldsachen). Gebühren werden mit ihrer Entstehung fällig, es dürfen Vorschüsse verlangt werden.
Gerichtskosten Auch die Gerichte erheben Gebühren, sie werden stets in voller möglicher Höhe im Voraus für jede Instanz angefordert. Verspätete oder verzögerte Zahlung von Gerichtskosten kann zur Folge haben, dass Verjährung eintritt und ein Anspruch deshalb nicht mehr durchsetzbar ist. Es ist daher dringend empfohlen, Gerichtskosten nach Anforderung sofort zu leisten.
Haftungsbeschränkung Die Haftung der Rechtsanwälte ist einvernehmlich beschränkt auf € 250.000,-- je Schadensfall in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Rechtsschutzversicherung Grundsätzlich ist es Sache des Mandanten, eine bestehende Rechtschutzversicherung zu informieren und zur Kostendeckungszusage zu bewegen. Die Einholung der Deckungszusage an sich ist nicht Gegenstand anwaltlicher Dienstleistung, vielmehr eine entgeltpflichtige Geschäftsbesorgung. Die Geltendmachung der insoweit anfallenden Gebühren ist vorbehalten. Kostenschuldner ist immer der Auftraggeber und Mandant.
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